BV - Februar 2019

Anträge & Anfragen Februar 2019

Anfragen der BV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 39. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 6.2.2019:

Gewerbliche Nutzung der Hoffläche Westerfilder Str. 25 zur Demontage "Weißer Ware"

von Anwohnenden der Liegenschaft Westerfilder Straße 25 wird seit geraumer Zeit beobachtet, dass auf der Hoffläche mehrmals pro Woche mit Kleintransportern „Weiße Ware“, insbesondere Kühlschränke/-truhen (siehe Fotos), angeliefert und abgeladen wird.
Die Geräte werden zunächst unter freiem Himmel gelagert und dann demontiert.
Die gewonnenen Einzelteile werden schließlich in Kleintransporter verladen und abtransportiert.

Sowohl Anlieferung wie Abtransport verursachen Lärm. Besonders fühlen sich die Anwohnenden durch die Demontagegeräusche belästigt: scheinbar unfachmännische Zertrümmerung der Geräte mit einer Axt und anderweitigem Werkzeug.
Sorge bereitet zudem die Demontage der Kühlschränke, da nicht ersichtlich ist, ob das Kühlmittel sachgerecht abgelassen worden ist.

Über diese Aktivitäten hinaus werden auf der Hoffläche immer wieder große Mengen Getränkekisten gelagert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Mengede bittet deshalb um Klärung, ob für die beschriebenen Tätigkeiten eine Gewerbezulassung besteht und ob eine Genehmigung für das Recyceln „Weißer Ware“, insbesondere von Kühlgeräten, auf der Hoffläche unter freiem Himmel vorliegt.
Anwohnende hatten sich bereits ohne Erfolg beim Ordnungsamt beschwert.

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Nicht abgeschlossene Erschließung von Straßen im Stadtbezirk Mengede

im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung zur geplanten Instandsetzung der Wenemarstraße in Westerfilde wurde seitens des Tiefbauamts darauf hingewiesen, dass die Straße bislang nicht abschließend erschlossen ist, obwohl sie seit vielen Jahrzehnten als öffentliche Straße freigegeben ist.

Vor diesem Hintergrund werden die Eigentümer der Anliegergrundstücke nicht nach der Kommunalabgabensatzung der Stadt Dortmund (§8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen) an den Kosten beteiligt sondern gemäß Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Derzeit wird vielfach diskutiert, dass zur finanziellen Entlastung der Anlieger in NRW eine rechtliche Änderung der Gesetzeslage bezüglich der Kommunalabgaben angestrebt werden sollte.
Dies würde jedoch bedeuten, dass Straßen, deren Ersterschließung noch nicht abgeschlossen ist, weiterhin Erschließungsbeiträge bezahlen müssten.

Nach Rücksprache mit verschiedenen Straßenanliegern in Mengede zeigte sich, dass dieser Sachverhalt hinsichtlich der eigenen Grundstücke nicht bekannt war.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Mengede bittet deshalb um Auskunft, bei welchen Straßen im Stadtbezirk Mengede eine Ersterschließung noch nicht abgeschlossen ist und bei Straßensanierungsarbeiten somit Erschließungsgebühren anfallen würden.

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Anträge der BV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 39. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 6.2.2019:

Prüfung möglicher Standorte für Kinderbetreuungseinrichtungen in Westerfilde und Bodelschwingh

im Rahmen des Treffens am 18.12.2018 in der Reinoldi-Sekundar-Schule Westerfilde zum Thema „Zukünftige Nutzung der Schulhoffläche der Reinoldi-Sekundar-Schule nach Neubau und Abriss des Altbestandes“ wurde vom Vertreter des Jugendamts auf die nach wie vor geringe Versorgung mit U3-Betreuungsplätzen im Stadtteil hingewiesen. Die Liste zur Bedarfsplanung 2018 des Jugendamts bestätigt dies deutlich.

Eine Nachnutzung des o.g. Geländes durch den Bau einer mehrzügigen KiTa wurde deshalb in den Raum gestellt.
Da auch andere Nutzungsmöglichkeiten zur Diskussion standen, blieb die Frage offen, welche alternativen Standorte für die Errichtung zusätzlicher Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen oder ggf. in Betracht gezogen werden könnten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Mengede hat vier Standorte in Betracht gezogen, die sich z.T. in Privateigentum befinden:

  1. Grünfläche an der Mosselde, ehemaliger naturbelassener städtischer Spielplatz hinter der Wohnbebauung am Fuß-/Radweg nach Rahm
  2. Wenemarstraße, Grünfläche neben der Sporthalle der Westhausen-Grundschule
  3. Private Grünfläche (Vonovia) am Rohdesdiek / Ecke Speckestraße
  4. Grünfläche auf der südlichen Seite der Schlossstraße gegenüber der Einfahrt zu Schloss Bodelschwingh (freier Grünstreifen entlang der Siedlung am Schlosspark)

Wir bitten um Klärung, ob die genannten Standorte für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen geeignet wären und ggf. von der städtischen Verwaltung in Betracht gezogen werden.
Hierbei soll auch berücksichtigt werden, in wieweit Investorenmodelle auf privaten Grundstücken einbezogen werden können.
Mit Punkt 3 wird gezielt der Großvermieter Vonovia angesprochen, in dessen umfangreichem Wohnungsbestand im Stadtteil eine große Anzahl von Familien mit kleinen Kindern lebt. Dies gilt auch für den Umstand, dass aufgrund der hohen Bevölkerungsfluktuation im gesamten Mietwohnungsbestand im Stadtteil auch immer wieder mit Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen zu rechnen sein wird.

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Berichterstattung zum Stand der Realisierung der Hochwasserrückhaltebecken im Stadtbezirk Mengede (Ellinghauser Str. und westl. Emscher, sowie HRB Ickern)

die Emschergenossenschaft hat in 2018 mit dem Bau der Hochwasserrückhaltebecken westlich der Emscher und nördlich der Ellinghauser Straße begonnen. Darüber hinaus steht der endgültige Ausbau des HRB Mengede/Ickern an.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Mengede bittet deshalb um mündliche Berichterstattung zum Stand der Realisierung der Vorhaben.
Um Berücksichtigung u.a. folgender Aspekte wird gebeten:

  1. Landschaftsbauwerk:
    in der ursprünglichen Planung aller HRB-Projekte im Stadtbezirk Mengede war beabsichtigt, ein Landschaftsbauwerk mit dem Bodenaushub nördlich der Ellinghauser Straße neben der Zufahrt um Güterverteilzentrum zu errichten. Ist dies weiterhin vorgesehen?
  2. Ist mit dem Bau der Rückhaltebecken entlang der Emscher und an der Ellinghauser Straße mit Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel zu rechnen?
  3. Besteht die Möglichkeit und ggf. die Absicht, die umfangreichen Flächen später als Naturschutzgebiet auszuweisen?
  4. Konnten den Landwirten, die vor Beginn der Baumaßnahmen die Ackerflächen bewirtschaftet haben, adäquate Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden?
  5. Mit der Fertigstellung des HRB Ickern ist erneut mit umfangreichem Bodenaushub zu rechnen. Über welche Wegstrecke wird der Abtransport geführt werden?

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Die Tagesordnung der BV-Sitzung am 6.2.2019