BV - Juni 2020

Anträge & Anfragen Juni 2020

Anfrage der BV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 49. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10.06.2020:

Parkplatzregelungen in der Wenemarstraße, Westerfilde, seit Abschluss der Bauarbeiten

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die zuständige Verwaltung um Erläuterung der Parkplatzregelung in der Wenemarstraße, Westerfilde, seit Abschluss der Bauarbeiten.

Markierte Parkplätze und Verbotszonen weisen die Fahrzeugnutzer auf die neu geltenden Regelungen hin.
Dennoch wird nicht einheitlich gehandelt. So parken Fahrzeuge an nicht markierten Stellen einfach auf der Straße oder halb auf dem Gehweg.
Den Fahrzeugführenden ist das Parkraumkonzept unklar. Zudem wird bemängelt, dass für die Zahl der Anwohnenden zu wenig Parkfläche zur Verfügung steht.

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Antrag der BV-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 49. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10.06.2020

Entwicklung eines stadtbezirksweiten Parkkonzepts für LKWs in Mengede

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Entwicklung eines stadtbezirksweiten Parkkonzepts für LKWs und Großfahrzeuge in Mengede.

Im gesamten Stadtbezirk Mengede werden LKWs, vom 7,5-Tonner bis zum 38-Tonner, in Wohnstraßen abgestellt oder auf für PKW vorgesehenen Parkstreifen tageweise, über ein Wochenende und zunehmend über längere Zeiträume geparkt.
Darüber hinaus parken LKWs auf Bürgersteigen an Durchgangsstraßen sowie außerhalb der Ortschaft auf Vorfahrtstraßen.
Laut StVo ist das o.g. Verhalten unzulässig.

Als besonders gefährlich haben sich folgende Beispiele erwiesen:

  1. Parken in einer Tempo-30-Zone bei geringer Straßenbreite: Westerfilde z.B. Im Odemsloh, (zwischen Einmündung Grollmannsweg und Mündung Brietenstraße); Speckestraße, Ringstraße u.a.
  2. Parken auf Tempo 30 reduziertem Straßenabschnitt im Umfeld der Sekundarschule und eines öffentlichen Kinderspielplatzes: Im Odemsloh, Westerfilde (zwischen Einmündung Westerfilder Straße und Feldbrand, beidseitig). Erschwerend hinzu kommt, dass die Parkstreifen auf westlicher Seite der Straße für größere PKWs und somit auch für LKWs zu schmal sind und die Fahrzeuge in die Straße hineinragen. Zudem ist eine Fahrbahnverengung mit einer Querungshilfe nur bedingt nutzbar, da die Fahrzeuge zu weit in den Straßenraum reichen.
  3. Parken von LKWs mit den Rädern auf einem Bürgersteig, der als kombinierter Rad-/Fußweg ausgeschildert ist: Im Odemsloh, östliche Seite.
  4. Parken am Straßenrand vor Ortseinfahrten bzw. außerhalb von Ortschaften: Mosselde Richtung Ortskern Westerfilde; Königshalt Richtung Castrop-Rauxel.
  5. Dauerhaftes Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern in Tempo-30- Zonen oder im öffentlichen Straßenraum.

Nicht für alle Fahrer bieten die Arbeitgeber (Transportunternehmen) wohnortnahe Stellplätze mit der Folge, dass die Fahrer ihr Fahrzeug im nahen Umfeld der Wohnadresse abstellen. Hier sollten die Unternehmen mit in eine Konzeptentwicklung einbezogen werden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Fahrer auch Eigentümer der LKWs. Ihnen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Fahrzeuge in vertretbarer Entfernung abstellen zu können.

In Mengede gibt es verschiedene Gewerbegebiete (Bodelschwingher Str., Mengeder Str., Kammerstück, Waltroper Str., ehem. N&E-Gelände u.a.m.), in denen derzeit nicht alle Flächen genutzt werden. Hier bestünde die Möglichkeit, Stellflächen anzulegen, damit sich der Parkdruck entspannt.

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Die Tagesordnung der BV-Sitzung am 10.6.2020